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- ALLGEMEINES
- Diese Allgemeinen Geschäfts- u. Lieferbedingungen sind Bestandteil
des Angebots und der Auftragsbestätigung des Lieferers. Sofern
nicht innerhalb 14 Tagen schriftlich widersprochen wird, anerkennt
der Besteller mit Annahme der Ware oder Leistung die nachfolgenden
Bedingungen.
- Abweichenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir
bereits hiermit. Sie werden auch dann nicht für uns bindend,
wenn wir im einzelnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
- Änderungen und Abweichungen von Katalog- oder Prospektangaben.
Preislisten und Rundschreiben, die durch Anpassung an den Stand
der Technik bedingt sind, behält sich der Lieferer vor.
- ANGEBOT, AUFTRAGSBESTÄTIGUNG, LIEFERUNG
- Alle Angebote des Lieferers sind freibleibend. Im Angebot
genannte Preise sind bis zu 2 Monate verbindlich. Nach dieser
Frist behalten wir uns Preisänderungen vor.
- In allen Fällen, in denen die Bestellangaben vom Angebot oder
Katalog abweichen bzw. nicht ab Lager geliefert werden kann,
wird eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt. Dies
gilt auch für Teillieferungen, die grundsätzlich vom Besteller
als zulässig anerkannt werden. Die Auftragsbestätigung ist für
den Umfang der Lieferung maßgebend und bindend, sofern der Besteller
nicht unverzüglich widerspricht.
- Der in der Auftragsbestätigung eingetragene Liefertermin wird
nach bestem Wissen angegeben. Er ist verbindlich außer im Falle
eines verzögernden Umstandes wie z. B. in Fällen von Streik,
Aussperrung, höherer Gewalt sowie bei unvorhergesehenen Umständen
bei Vorlieferanten. Derartige Fälle sind, soweit sie nicht allgemein
bekannt werden, dem Besteller unter Angabe des anzunehmenden
neuen Liefertermins innerhalb angemessener Frist mitzuteilen.
- PREIS UND ZAHLUNG
- Für Kleinaufträge gilt zur Kostendeckung folgendes:
Der Mindest-Netto-Warenwert muss EUR 16,- betragen. Bis EUR
31,- Netto-Warenwert wird ein Bearbeitungszuschlag von EUR 5,-
erhoben und der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung
ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Für Rechnungsbeträge ab EUR 31,- Netto-Warenwert gewähren
wir ab Rechnungsdatum 2% Skonto bei Zahlung innerhalb 10 Tagen
oder 30 Tage netto ohne Abzug.
- Die Zahlungsfristen beginnen mit dem jeweiligen Rechnungsdatum.
Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein
(§284 II BGB) und Wegfall von gewährten Rabatten.
Die Rabattdifferenz wird bei Verzug nachberechnet. Bei Zahlungsverzug
werden alle noch ausstehenden Forderungen zur Zahlung fällig.
(§6b AGB)
- Alle Preise verstehen sich ausschließlich MwSt., Verpackung,
Fracht, Porto und Versicherung, falls in der Auftragsbestätigung
nichts anderes angegeben ist.
- Bei Neukunden sowie bei unregelmäßiger Zahlungsweise erfolgt
die Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
- Rechnungen über Reparaturen, Reparaturaustausch und sonstige
Leistungen sind sofort rein netto zahlbar.
- Alle Zahlungen sind nur an den Lieferer bzw. auf dessen Bankkonten
frei zu leisten. Zahlungen des Bestellers an nichtberechtigte
Dritte befreien diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
- Schecks gelten erst nach voller Barabdeckung als Zahlung.
- Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
- Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von
4% p.a. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens
jedoch 12% p.a. zu berechnen. Der Zinsberechnung für die
Rabattdifferenzrechnung liegt das ursprüngliche Rechnungsdatum
zugrunde.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen
etwaiger vom Lieferer bestrittener Ansprüche des Bestellers
sind nicht statthaft.
- Leistungsbestimmungen des Kunden bei Zahlung sind uns gegenüber
unwirksam. Alle eingehenden Zahlungen verrechnen wir zunächst
auf die Zinsen, dann auf etwaige Kosten und am Schluß
jeweils auf die älteste Forderung. Skonto kann nur in Anspruch
genommen werden, wenn alle vorausgehenden Rechnungen fristgerecht
bezahlt sind.
- Nachnahmelieferung, Vorkasse oder Rücktritt vom Vertrag
stehen uns zu, wenn Tatsachen bekannt werden, die an der Bonität
des Kunden zweifeln lassen.
- GEFAHRENÜBERGANG UND VERSAND
- Mit dem Versand der Lieferteile geht die Gefahr auf den Besteller
über.
- Der Lieferer hat das Recht, aber nicht die Pflicht, das Transportrisiko
auf Kosten des Bestellers zu versichern.
- Während des Transports eingetretene Schäden sind sofort dem
Frachtführer zu melden und mit der Bescheinigung des Frachtführers
dem Lieferer mitzuteilen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb
von 8 Tagen beschafft, so sind die Ansprüche des Bestellers
ausgeschlossen.
- EIGENTUMSVORBEHALT
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen. einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und
Kosten aus einer eventuellen Rechtsverfolgung sowie Kosten einer
Intervention wegen Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte,
Eigentum des Lieferers. Eine Zwangsvollstreckung an gelieferter
Ware ist dem Lieferer unverzüglich mitzuteilen.
- Der Käufer tritt alle Forderungen an den Lieferer ab, die
ihm aus der Weiterverarbeitung, Weiterveräußerung oder Weitergabe
von Gegenständen zustehen, solange sie im Vorbehalts- oder
Sicherungseigentum des Lieferers stehen Bei Konzernzugehörigkeit
des Käufers erstreckt sich der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt
auf alle zum Konzern gehörenden Unternehmen.
- GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
- Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach Empfang zu prüfen.
Eventuelle Mängelrügen sind innerhalb 14 Tagen nach Empfang
schriftlich geltend zu machen.
- Die vereinbarte Gewahrleistung bezieht sich nur auf Gegenstande,
die nachweisbar infolge fehlerhaften Materials oder mangelhafter
Werkarbeit unbrauchbar werden; nicht aber auf Schaden durch
Transport, fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung, Veränderung
des Liefergegenstandes seitens des Käufers oder natürlichen
Verschleiß.
- Die vereinbarte Gewahrreistung erfolgt nach Wahl des Lieferers
entweder durch Ersatz oder Reparatur des beschädigten oder
verbrauchten Teiles.
- Anspruche des Bestellers auf Ersatz von Schäden; die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
- ÄNDERUNG ODER AUFLÖSUNG DES VERTRAGS
- Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird nicht zuruckgenommen.
- Rücksendungen und Annullierungen von Bestellungen, die der
Lieferer nicht zu vertreten hat, sind nur dann möglich, wenn
zuvor aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung vom Lieferer
eine Zusage erteilt wurde. In jedem Fall werden 10% Verwaltungsgebühren
sofort fällig. Darüber hinaus werden Aufarbeitungs- und Prüfkosten
gesondert in Rechnung gestellt.
- Schadenersatzanspruche des Bestellers wegen eines im gesetzlichen
Rahmen zulässigen Rücktritts vom Vertrag sind ausgeschlossen.
- RECHTSGÜLTIGKEIT
- Alle mündlich, telefonisch, telegrafisch über Fernschreiber
oder durch Beauftragte getroffenen Abmachungen bedürfen zu ihrer
Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
- Besteller und Lieferer dürfen Vertragsrechte nur mit gegenseitiger
schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen.
- ERFULLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
- Unbeschadet des Aufstellungsortes des Liefergegenstandes ist
Bremen Erfüllungsort.
- Als Gerichtsstand wird Bremen vereinbart, sofern die Voraussetzungen
des § 38 ZPO vorliegen. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Wechsel-
und Scheckklagen. Der Lieferer kann nach seiner Wahl auch an
dem für den Besteller zuständigen Gerichtsstand klagen.
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